Proben unter 2G-Bedingungen

In vielen Bundesändern sind seit Neustem Veranstaltungen unter 2G-Bedinungen möglich. Das bedeutet, dass zu den Veranstaltungen nur Menschen zugelassen sind, die doppelt geimpft oder genesen sind. Ein Negativtest reicht für die Teilnahme nicht mehr aus.

Mit der Zutrittsbeschränkung fallen aber andere Beschränkungen weg. So müssen während der Veranstaltung keine Masken mehr getragen oder Mindestabstände eingehalten werden. Unter diesen Voraussetzungen sind normale Chorproben wieder möglich.

Wir empfehlen Euch daher zu prüfen, ob dies für Euren Chor infrage kommt. Wichtig: Bei allen geplanten Veranstaltungen sind jeweils die regionalen Regelungen und Beschränkungen zu beachten sowie die Empfehlungen der Kirchen, in deren Räumen die Proben stattfinden. Nicht überall gilt alles gleichermaßen. Daher: sprecht immer zuvor mit den Verantwortlichen Eurer Gemeinden und ggf. den örtlichen Ordnungs- und Gesundheitsämtern!

Weitere Informationen zu Schutzkonzepten und Grundlagen des Singens unter Corona-Bedingungen findet Ihr hier.

Auf der Seite des BMCO finden sich auch noch weitere Informationen zu den Studien und wissenschaftlichen Grundlagen der Handreichungen.

Thomas Kraft

 

Ähnliche Artikel:

Zurück